Info: Gesperrte Kletterfelsen 2023

 

Im Nationalpark Sächsische Schweiz ist der Beginn der Brutzeit einiger Vögel ein wichtiger und sensibler Zeitraum. Die Verwaltung des Nationalparks hat deshalb beschlossen, dutzende Kletterfelsen zu sperren und auch die Zugangswege zu den Felsen während dieser Zeit zu schließen. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Schwarzstorch, Uhu und Wanderfalke, welche während der Brutsaison besonderen Schutz benötigen und nicht gestört werden dürfen.

 

Die Gründe für die Sperrung der Kletterfelsen sind vielfältig. Während der Brutzeit der Vögel sind diese besonders empfindlich gegenüber Störungen und Belästigungen. Sowohl die Vögel selbst als auch ihre Eier und Jungtiere sind in dieser Zeit besonders verletzlich und können durch menschliche Aktivitäten gefährdet werden. Um dies zu verhindern, ist es notwendig, bestimmte Gebiete für den Menschen unzugänglich zu machen.

 

Die Sperrung der Kletterfelsen und Zugangswege ist eine notwendige Maßnahme, um den Schutz von Schwarzstorch, Uhu und Wanderfalke zu gewährleisten. Diese Vögel sind in der Sächsischen Schweiz heimisch und haben eine wichtige Funktion im Ökosystem des Nationalparks. Sie tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt bei und sind deshalb von besonderem Wert für den Schutz der Natur.

 

Die Verwaltung des Nationalparks Sächsische Schweiz hat mit der Sperrung der Kletterfelsen und Zugangswege während der Brutsaison ein klares Signal gesetzt. Es ist wichtig, die Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang zu bringen und den Schutz der Tierwelt zu gewährleisten. Nur so können wir sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Vielfalt unserer Natur erleben und genießen können.

 

Flexible Gipfelsperrungen

Es liegen aktuell zusätzliche flexible Gipfelsperrungen aus Artenschutzgründen vor (Stand: 09.03.2023)

Wehlener Gebiet:

Rathen:

  • Brandgebiet: Forstgrabenwand 15.01. – 15.08.23
  • Schrammsteine: Hoher Torstein (69) 15.01. – 15.08.23
  • (Nordseite / alle Wege zw. „Friedenspfeife“ und „Ostpfeiler“ einschl. der Zugangswege)
  • Schmilkaer Gebiet: Wurzelkopf 15.02. – 15.04.23
  • Poblätzschturm 15.02. – 15.04.23
  • Poblätzschspitze 15.02. – 15.04.23
  • Poblätzschwand 15.02. – 15.04.23
  • Affensteine:
  • Kleiner Zschand: Pechofenstein (35) 09.03. – 15.04.23
  • Pechofenspitze (37) 09.03. – 15.04.23
  • Hinteres Pechofenhorn (38) 09.03. – 15.04.23
  • Bärfangkegel (41) 09.03. – 15.04.23
  • Bärfangwarte (42) 09.03. – 15.04.23
  • Großer Zschand: Schwarze Zinne(16) 15.02. – 15.07.23 ( Bitte auch den Zugangsweg zw. Grottenwächter und Späten Horn nicht begehen )
  • Wildensteiner Gebiet: Großer Lorenzstein 09.03. – 15.04.23
  • (Südseite – alle Kletterwege zw. „Großvaters Kante“ und „Folge mir“)
  • Gebiet der Steine/ Pfaffenstein:
  • Gebiet der Steine/ Lilienstein: Heini 15.02. – 15.04.23

Bielatal:

Informiert euch vor dem Klettern bitte auch auf der Internetseite des Nationalparkes Sächsische Schweiz.

 

Alljährliche temporäre Gipfelsperrungen

Die Klettergipfel, welche generell in einer bestimmten Zeit des Jahres nicht begangen werden dürfen, findet ihr auf der entsprechenden Internetseite des Nationalparks Sächsische Schweiz.

Unbedingt zu beachten ist, dass aus einigen zeitweiligen Sperrungen der letzten Jahre inzwischen ständig zeitweilige Sperrungen geworden sind, z.B.

  • bis 30. Juni: Zwillinge am Pfaffenstein
  • bis 15. Juli: Tiefblickspitze im Brandgebiet
  • bis 15. August: Kirnitzschturm, Kladderadatsch und Kirnitzschwand im Unteren Kirnitzschtal in den Schrammsteinen

 

Felsformationen gesperrt

In der Sächsischen Schweiz gibt es zahlreiche beeindruckende Felsformationen, die jährlich tausende Besucher anziehen. Doch während der Brutzeit einiger Vögel ist es notwendig, bestimmte Gebiete für den Menschen unzugänglich zu machen. Aus diesem Grund hat die Nationalparkverwaltung beschlossen, vorübergehend einige Felsaussichten zu sperren. Betroffen sind unter anderem der Pfaffenstein, der Lilienstein und das Schmilkaer Gebiet.

 

Die Sperrungen gelten bis in den August hinein und betreffen nicht nur die Felsaussichten selbst, sondern auch die Zugangswege zu den betroffenen Gebieten. Eine Liste der gesperrten Gebiete ist auf der Internetseite der Nationalparkverwaltung einsehbar. Dort können Besucher sich über die genauen Sperrzeiten und alternative Routen informieren.

 

Es ist wichtig zu betonen, dass die Sperrungen der Felsaussichten und Zugangswege eine notwendige Maßnahme zum Schutz der Tierwelt sind. Die Brutzeit der Vögel ist eine besonders empfindliche Zeit, in der sie vor allem vor menschlichen Störungen geschützt werden müssen. Schwarzstorch, Uhu und Wanderfalke sind in der Sächsischen Schweiz heimisch und tragen zur Erhaltung der Artenvielfalt bei. Durch die Sperrungen wird ihr Schutz gewährleistet und ihr Fortbestand gesichert.

 

Natürlich ist es bedauerlich, dass Besucher vorübergehend auf einige Felsaussichten und Gebiete verzichten müssen. Doch es ist ein kleiner Preis, den wir für den Erhalt unserer Natur und ihrer Bewohner zahlen müssen. Die Nationalparkverwaltung setzt damit ein klares Signal für den Schutz unserer Tierwelt und für die Bedeutung von Naturschutzgebieten im Allgemeinen.

 

Auch boofen ist verboten

Neben der Sperrung von Felsaussichten und Zugangswege hat die Nationalparkverwaltung der Sächsischen Schweiz eine weitere Maßnahme zum Schutz der Natur ergriffen. Seit Anfang Februar sind die sogenannten Boofen bis Juni gesperrt. Boofen sind Freiübernachtungsflächen für Kletterer und waren bisher die einzige Ausnahme vom generellen Übernachtungsverbot im Nationalpark.

 

Die Sperrung der Boofen erfolgt aus Naturschutzgründen und soll die Tierwelt im Nationalpark entlasten. Durch die steigende Anzahl an Menschen, die über soziale Medien und Apps auf die Boofen aufmerksam gemacht wurden, hatte sich auch die Zahl der Übernachtungen in diesen Bereichen erhöht. Diese Entwicklung stellte eine zunehmende Belastung für die Natur dar und war somit nicht länger tragbar.

 

Die Nationalparkverwaltung hat deshalb beschlossen, die Boofen bis Juni zu sperren. In dieser Zeit ist das Freiübernachten in den 58 offiziellen Boofen in der Sächsischen Schweiz nicht erlaubt. Diese Regelung ist bereits seit Mai des vergangenen Jahres in Kraft und soll zur Entlastung der Natur im Nationalpark beitragen.

 

Die Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und Natur im Nationalpark Sächsische Schweiz sind notwendig, um die einzigartige Schönheit und Vielfalt dieses Gebietes zu erhalten. Es ist wichtig, dass alle Besucher sich bewusst sind, dass sie Teil dieses Ökosystems sind und eine Verantwortung für seinen Schutz tragen. Nur durch gemeinsame Anstrengungen können wir sicherstellen, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Vielfalt unserer Natur erleben und genießen können.

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