Im Jahre 1714 ist das Ehepaar Kirsten zu Cotta bei Dresden in Anklagestand gesetzt worden, weil sie den Drachen hätten, den Viele bei ihnen aus- und einfliegen gesehen, das Vieh behexten, so daß keine Butter gemacht werden konnte u.s.w.; allein unter dem 5. Novbr. wurden sie freigesprochen.
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| Titel: | Der Drache in Cotta bei Dresden |
| aus: | Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen, Band 1. S. 127 |